Investorenverträge und das Vergaberecht

Was können Vergabestellen tun? Der Kommentar
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2009
    S.12-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 3 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom vom 13.06.2007 – VII Verg 2/07, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2008 – VII Verg 25/08

Abstract
Der Verfasser bezieht sich auf die Alhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. Juni 2007 – VII Verg 2/07 -, wonach städtebauliche Verträge und Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand unter bestimmten Voraussetzungen den Regeln des Vergaberechts unterliegen und spricht die aus dieser Rechtsprechung resultierende Verunsicherung von Kommunen und Investoren an. Er zeigt die Reaktion des Gesetzgebers auf diese Rechtsprechung anhand des neuen § 99 GWB auf und geht kurz auf den in diesem Zusammenhang ergangenen Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 2. Oktober 2008 – VII Verg 25/08 - ein. Für die Praxis sieht er das Problem der Vergabestellen, einerseits das GWB anwenden zu müssen, andererseits, angesichts der Vorlage beim EuGH, nicht sicher sein zu können, ob dieses Recht auch europarechtlich Bestand hat. Der Verfasser erörtert Möglichkeiten im Umgang mit diesem Problem und hieraus resultierende praktische Konsequenzen. Er verweist dabei insbesondere auf die Flensburg-Entscheidung der EU-Kommission vom 17. April 2008 [Anm. der Red.: 5. Juni 2008], in welcher die Kommission ausdrücklich die Auffassung vertreten hat, dass ein öffentlicher Bauauftrag in Form einer Baukonzession eine ausdrücklich einklagbare Baupflicht zum Vertragsgegenstand haben müsse.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]