Leistungsbeschreibung nach SektVO

Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 11/2009
    S.123-126
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 SektVO

Abstract
Seit am 29.09.2009 die neue Sektorenverordnung in Kraft getreten ist, gelten für Sektorenauftraggeber neue Regelungen, welche den 3. und 4. Abschnitt von VOB/A und VOL/A hinfällig machen. Die SektVO enthält in § 7 einheitlich geltende Vorgaben im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und das Aufstellen von technischen Anforderungen. Die Autoren befassen sich mit den diesbezüglich eingeführten Neuerungen und erörtern diese im Zusammenhang mit anderen Vorschriften. So wird u. a. auf die Vorschriften zur Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes, die Arten der Leistungsbeschreibung, Umwelteigenschaften und Produktneutralität näher eingegangen.[Anne Körner, forum vergabe e. V.]