Die Entscheidung des EuGH zur Bindung der Krankenkassen an das Vergaberecht

Titeldaten
  • Kingreen, Thorsten
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 33/2009
    S.2417-2419
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07 (Oymanns)

Abstract
Der Verfasser untersucht das Urteil des EuGH C 300/07 vom 11.06.2009 (Oymanns). Zunächst stellt er die Rechtsentwicklung im Gesundheitswesen dar und zeigt auf, dass neben dem Kollektivvertragsrecht zunehmend Einzelvertragskompetenzen geschaffen wurden, die den Anknüpfungspunkt für das Vergaberecht bilden. Die bedeutendste Einzelvertragskompetenz sei die integrierten Versorgung. Anschließend stellt er die Entscheidungsgründe des EuGH in der genannten Entscheidung dar. Das Gericht hatte im Rahmen der zweiten Vorlagefrage zunächst festgestellt, dass bei der Einordnung von gemischten Verträgen, die Liefer- und Dienstleistungselemente enthalten, das wertmäßige Verhältnis zur Charakterisierung maßgeblich sei. Anschließend hatte es den der Entscheidung zugrundeliegenden Vertrag als vergabepflichtige Rahmenvereinbarung und nicht als Dienstleistungskonzession klassifiziert. Der Verfasser zeigt auf, dass mit dem Urteil jedoch keine Aussagen zu den Einzelverträgen mit nachträglichem Beitrittsrecht und zum Vergaberegime für Lieferverträge im Hilfsmittelbereich getroffen worden seien. Da die Krankenkassen umeinander im Wettbewerb stehen, sei es überhaupt fraglich, ob das Vergaberecht überhaupt ein geeignetes Instrument zur Wettbewerbsförderung in diesem Sektor darstellt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]