Dienstleistungskonzessionen im Rettungsdienstrecht?

Titeldaten
  • Ruthig, Josef; Zimmermann, Jochen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2009
    S.485-489
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Aufsatz

Abstract
Ist der Rettungsdienst im Vergaberecht angekommen? Mit der Entscheidung des BGH vom 01.12.2008 ist nunmehr für die Praxis geklärt, dass das Vergaberecht zumindest für das sog. Submissionsmodell, das vor allem in norddeutschen Bundesländern verbreitet ist, anwendbar ist. Hierbei erhält der Erbringer der Rettungsdienstleistungen sein Entgelt nicht von den Patienten, sondern direkt vom Auftraggeber. Das vor allem in Bayern verwirklichte Konzessionsmodell beinhaltet hingegen, dass der Rettungsdienstleister kein Entgelt vom Auftraggeber erhält, sondern seine Leistungen direkt dem Patienten in Rechnung stellt. Diese Verfahrensweise wurde überwiegend als Dienstleistungskonzession angesehen. In ihrem Beitrag untersuchen die Verfasser, ob diese Auffassung wirklich trägt. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Vorlageentscheidung des OLG München vom 2.7.2009 – Verg 05/09, in der das Gericht dem EuGH die Frage gestellt hat, ob nach dem bayrischen Modell „echte“ Dienstleistungskonzessionen, oder Aufträge vergeben werden. Sie analysieren neuere EuGH-Rechtsprechung und prognostizieren, dass der EuGH auch das bayrische Modell dem Vergaberecht unterwerfen wird.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]