Bieterbegriff-Suspensiveffekt und konkrete Stillhaltefrist im deutschen und europäischen Vergaberecht

Titeldaten
  • Schwintowski, Hans-Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2010
    S.876-890
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, § 101 a GWB

Abstract
Der Autor untersucht im ersten Teil seines Beitrags den Bieterbegriff und eine etwaige Aufklärungsverpflichtung bei Zweifeln über die Person des Bieters – welche er im Ergebnis aufgrund eines rechtlich gebundenen Handlungsermessens bejaht. Im zweiten Teil geht der Verfasser auf die Voraussetzungen der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ein und kommt hier unter Berücksichtigung des Uniplex-Urteils des EuGH zur Europarechtswidrigkeit der Vorschrift. In einem nächsten Schritt untersucht der Autor die Begriffe „erkannt“ und „unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Abschließend geht der Verfasser noch auf die Umsetzung der Regelung des § 101 a GWB ein und gelangt hier ebenfalls zu einer Europarechtswidrigkeit der Norm, da diese nicht auf den Zeitraum der Stillhaltefrist abstelle sondern auf den Zeitpunkt des frühsten Vertragsschlusses.
Sonja van der Ploeg, AOK-Bundesverband, Berlin