Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts bei interkommunaler Zusammenarbeit unter Einbeziehung des EuGH-Urteils "Stadtreinigung Hamburg"

Titeldaten
  • Hausmann, Hans-Christian
  • VR - Verwaltungsrundschau
  • Heft 6/2010
    S.191-193
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH Urteil vom 09.06.2010 - C-480/06

Abstract
Nachdem die Abweichung des oben genannten Urteils (EuGH Urteil vom 09.06.2010 - C-480/06) von den gängigen Kriterien der "Teckal"-Entscheidung festgestellt wurde, kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass mit der "Stadtreinigung Hamburg"-Entscheidung neue, eigene Kriterien für die horizontale interkommunale Kooperation geschaffen wurden, die "Teckal"-Kriterien aber weiterhin für vertikale Kooperationen Geltung beanspruchen könnten. Ein Schwerpunkt der Abhandlung ist die Frage, wann eine institutionalisierte Zusammenarbeit, etwa in Form eines Zweckverbandes, erforderlich ist.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg