Titeldaten
- Tomic, Alexander
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 1/2010
S.5-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der BGH hat mit Urteil vom 11.05.2009 (Az. VII ZR 11/08) das Risiko der Vergabeverzögerung und Bauzeitänderung dem Auftraggeber zugewiesen. Diesem Urteil schlossen sich drei weitere vom 10.09.2009 an, welche diesen Grundsatz einschränkten. So urteilte der BGH (Az. VII ZR 82/08), dem Auftragnehmer sei der Anspruch auf Mehrvergütung wegen erhöhter Energiekosten mit der Begründung versagt, dass, wenn sich allein nur die Kalkulationsgrundlagen infolge verzögerten Zuschlags ändern, ohne dass dies zu einer Änderung der Ausführungsfristen führt, eine Preisanpassung dann nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung nicht in Betracht komme. Der Autor bezieht nun zu diesem Urteil kritisch Stellung und gibt letztendlich einen Lösungsvorschlag vor, nach welchem eine Vertragsauslegung vorzunehmen sei, welche sich an den Interessen beider Parteien ausrichtet.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin