Titeldaten
- Bornheim, Helmerich; Badelt, Thomas
- ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
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Heft 3/2008
S.249-259
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 6 Nr. 2 VOB/B, § 2 Nr. 5 VOB/B, § 5 VOB/B, § 6 Nr. 4 VOB/B
Abstract
Eine verzögerte Zuschlagserteilung kann für den Bieter Mehrkosten zur Folge haben. Ein Nachverhandeln vor Zuschlagserteilung über die entstandenen Mehrkosten ist allerdings unzulässig. Anhand aktueller Rechtsprechung. verdeutlichen die Verfasser diese Problematik und deren Folgen für den Bieter. Sie stellen unterschiedliche dogmatische Lösungsansätze dar und nehmen zu diesen und zu weiteren Aspekten, wie bspw. den Anspruchspositionen der Bieter im Falle entstandener Mehrkosten oder einem möglichen Leistungsverweigerungsrecht des Bestbieters ausführlich Stellung. Sie stellen fest, dass ein Bieter grundsätzlich Anspruch auf Mehrvergütung habe, weil die Verschiebung der Bauzeit der Risikosphäre des öffentlichen Auftraggebers zuzuordnen sei. Die Anpassung der Bauzeit habe in Anlehnung an § 6 Nr. 2 und 4 sowie § 5 VOB/B, die Anpassung der Vergütung entsprechend der Wertung des § 2 Nr. 5 VOB/B zu erfolgen.
Christine
, forum vergabe e.V.
, Berlin