Haften Auftragnehmer als „Unternehmer“?

Der Kommentar: Das Entsendegesetz und die Folgen für die öffentliche Hand
Titeldaten
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2009
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser bezieht sich auf § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und geht der Frage nach, ob der öffentliche Auftraggeber haftet, wenn das von ihm beauftragte Unternehmen seinen Mitarbeitern nicht das gesetzlich geforderte Mindestentgelt bezahlt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass bei bestimmten Fallgestaltungen eine generelle Haftung weder aus der Entsende-Richtlinie noch aus dem Regierungsentwurf zum Arbeitnehmerentsendegesetz folgt.
Christine , forum vergabe e.V. , Berlin