Arbeits- und Vergaberecht

Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.550-553
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08

Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des EuGH zur Direktvergabe von Dienstleistungsverträgen über die betriebliche Altersversorgung betrachtet der Verfasser die Vereinbarkeit von arbeitsrechtlichen mit vergaberechtlichen Regelungen. Zunächst wird festgestellt, dass das Grundrecht auf Kollektivverhandlung mit den Erfordernissen der Freiheit der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs im Konfliktfall verhältnismäßig auszugleichen seien. Dies könne dadurch geschehen, dass die tarifvertraglichen Anforderungen in eine entsprechende Ausschreibung aufgenommen werden. An der Ausschreibungsverpflichtung ändere sich auch dadurch nichts, dass der öffentliche Auftraggeber als Entgelt an den Auftragnehmer nur einbehaltene Bezüge seiner Arbeitnehmer zahle, da er dadurch eine ihm auferlegte tarifvertragliche Verpflichtung erfülle. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Tarifverträge die Grundfreiheiten und damit das Vergaberecht nicht ausschließen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg