Der Retter in der Not: Dienstleistungskonzession?

Titeldaten
  • Braun, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2011
    S.400-402
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG, Art. 49 AEUV, Art. 56 AUEV, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 GG

EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C 274/09

Abstract
Der Verfasser bespricht die Entscheidung "Rettungsdienst Stadler" des EuGH (Urteil vom 10.03.2011 - C 274/09) und setzt sich in diesem Zusammenhang mit den Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auseinander. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession seien hinreichend geklärt. Der Rechtsweg bei Rettungsdienstleistungskonzessionen sei nach Ansicht des Autors zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Er weist darauf hin, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht schrankenlos möglich sei, insbesondere bei Rettungsdienstleistungskonzessionen, da an ihnen grundsätzlich ein grenzüberschreitendes Interesse bestünde. Aus dem europäischen Primärrecht ergebe sich eine Verpflichtung zur Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe einer Konzession z.B. über Tenders European Daily. Das Verfahren müsse transparent und diskriminierungsfrei sein und der öffentliche Auftraggeber habe zudem allgemeine grundrechtliche Grundsätze zu beachten, bis hin zu einer Pflicht zur Vorinformation an unterlegene Bieter von zwei Wochen vor Vertragsschluss. Anders sei ein effektiver Primärrechtschutz nicht gewährleistet.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg