Titeldaten
- Franzius, Ingo
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 8/2011
S.474-477
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 15 VOB/A, § 7 VOB/A, § 9 VOB/A
OLG München, Beschluss v0m 07.04. 2011 - Verg 5/11
Abstract
Der Verfasser kommentiert eine Entscheidung des OLG München (B. v. 7. 4. 2011 – Verg 5/11) zur Ausschreibung eines Autobahnausbaus als ÖPP-Modell. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt habe ein Bieter nach Ansicht des Verfassers zwei einzureichende Formblätter unzureichend ausgefüllt. Das OLG sah dies anders und begründete dies mit der Mißverständlichkeit der Vergabeunterlagen. Weiterhin habe der Bieter Abweichungen von den geforderten technischen Spezifikationen ohne Gleichwertigkeitsnachweis angeboten. Auch hier nehme das OLG unzutreffend an, es handele sich nicht um eine Abweichung von den Vorgaben, da diese auf ein Regelwerk verweisen, in dem die Anforderung nicht zwingend formuliert sei. Schließlich habe die Vergabestelle unzulässigerweise die Grenzen der Aufklärung überschritten, da sie in der finalen Wertungsrunde dem Bieter bei unveränderter technischer Lösung nach dem Ergebnis der Aufklärung eine bessere Bewertung gegeben habe. Hier habe das OLG verkannt, dass zu diesem Zeitpunkt kein Raum für eine Aufklärung bestand und senke mit seiner Entscheidung insgesamt den Maßstab, den eine Vergabestelle bei Prüfung un Wertung anzulegen habe, ungewöhnlich deutlich ab.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg