Nicht nur sauber, sondern rein

Was belastete Bieter tun müssen, um wieder am Wettbewerb teilzunehmen
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2011
    S.27-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 Abs 6 lit c) EG VOL/A

VK Lüneburg, VgK-04/2011 vom 24.03.2011

Abstract
Der Verfasser diskutiert an der Entscheidung der VK Lüneburg (VgK-04/2011 vom 24.03.2011) welche Verpflichtungen und Handlungsoptionen die Vergabestelle hat, wenn ihr - auch nach Wahl des Zuschlagsempfängers - kartellrechtliche Verfehlungen eines Bieters bekannt werden. Dabei geht er vertieft auf die Anforderungen an Unternehmen bei der Selbstreinigung und auf die Prüf- und Kontrollpflichten der Vergabestellen ein.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg