Zusammenfassung des Vortrags: „Beteiligungsmodelle und Nebenleistungsverbot nach § 3 KAV“

Titeldaten
  • Schäfer, Gert
  • EWeRK - Zweimonatsschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
  • Heft 3/2011
    S.114-115
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 KAV

Abstract
Der Beitrag fasst einen Vortrag zusammen, den der Autor am 8. April 2011 zum Thema "Beteiligungsmodelle bei Konzessionsvertragsvergaben - § 46 EnWG" beim EWeRK in Berlin gehalten hat. Zentrales Thema des Beitrags ist § 3 KAV. Dieser regelt in § 3 Abs. 1 KAV, welche Leistungen zwischen der Gemeinde und dem Strom- bzw. Gasversorger neben der Konzessionsabgabe zulässig sind. Darüber hinausgehende Sach- oder Finanzleistungen sind aufgrund des Nebenleistungsverbots nach § 3 Abs. 2 KAV zum mittelbaren Schutz des Verbrauchers untersagt. Der Autor diskutiert in diesem Zusammenhang, inwiefern bei Beteiligungsmodellen typischerweise im Raume stehende Leistungen mit dem Nebenleistungsverbot kollidieren können. So sieht er dies etwa - unter näher beschriebenen Voraussetzungen - bei einer unabhängigen Garantiedividende sowie einem einseitig erklärbaren Verkauf von Anteilen an den Beteiligungspartner als gegeben an.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn