Antworten auf aktuelle Fragen zu Preisprüfungen in Rabattvertragsausschreibungen
Titeldaten
- Gabriel, Marc; Schulz, Andreas
- PharmR - Pharma Recht
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Heft 11/2011
S.448-450
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 130a Abs. 8 SGB V, § 19 Abs. 6 EG VOL/A
Abstract
Das von den Autoren behandelte Problem stellt sich dann, wenn ein Bieter bei einem sog. Rabattvertrag für generische Medikamente gem. § 130a Abs. 8 SGB V so knapp kalkuliert, dass die ausschreibende Krankenkasse gemäß § 19 EG Abs. 6 VOL/A Anlass hat, den Preis auf Auskömmlichkeit zu prüfen. Hier wird diskutiert, ob die Umgehung des Medikamentengroßhandels, der gemäß der neuen AMPreisV 70 Cent+3,15% des Umsatzes für sich behalten muss, dem Bieter eine knappere Kalkulation erlaubt. Die Verfasser des Artikels kommen zu dem Schluss, dies sei nicht der Fall - die Krankenkasse müsse die so erzielten Einsparungen unberücksichtigt lassen.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg