Compliance leicht gemacht!

Zu den Voraussetzungen des Verlustes, den Konsequenzen daraus und der Wiedererlangung der Zuverlässigkeit im Vergaberecht
Titeldaten
  • Hölzl, Ritzenhoff
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.28-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Lüneburg, B. v. 23.10.2011 - VgK-4/2011

Abstract
Die Verfasser nehmen eine Entscheidung der VK Lüneburg ("Tragkraftspritzenfahrzeuge") zum Anlass, die Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit im vergaberechtlichen Sinn darzustellen. Hierzu wird zunächst der Begriff der Zuverlässigkeit definiert und zwischen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen differenziert. Sodann wird erläutert, dass sich ein bietendes Unternehmen das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter und Organe und unter bestimmten Bedingungen auch Fehler seiner Muttergesellschaft zurechnen lassen müsse. Von diesem Makel könne sich ein Unternehmen nur durch eine effektive Selbstreinigung wieder befreien. Hierzu zählten die Mitwirkung an der Aufklärung der Vorwürfe, die Wiedergutmachung entstandenen Schadens, personelle Konsequenzen und strukturelle und organisatorische Konsequenzen. Die Entscheidung der VK Lüneburg habe einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, dass vergaberechtliche Compliance zukünftig einfacher sei.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg