Die vergaberechtliche Unterscheidung zwischen Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe

Titeldaten
  • Conrad, Sebastian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.15-21
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6a Abs. 10 VOB/A, § 7 EG Abs. 9 VOL/A, § 5 Abs. 6 VOF, § 20 Abs. 3 SektVO

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10

Abstract
Bei der Anwendung des Vergaberechts wird häufig unzureichend zwischen dem Nachunternehmereinsatz und der Eignungsleihe unterschieden. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 30.06.2010 die Unterschiede deutlich hervorgehoben und die Voraussetzungen aufgezeigt. Der Autor geht zustimmend auf die Entscheidung ein und beleuchtet die Folgen. Er stellt klar, dass sich der Bieter auf die Eignung Dritter berufen kann, ohne dass diese als Nachunternehmer beauftragt werden müssen. Nach seiner Auffassung könne sich ein Bieter sowohl auf die Fachkunde als auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen. Eine Leihe bei der Zuverlässigkeit scheide jedoch aus, da sie nur in Ansehung der Person des Bieters beurteilt werden könne. Der Autor problematisiert, dass in den Kreis der Dritten auch untergeordnete Lieferanten einbezogen werden könnten, was letztlich zu einer unbegrenzten Ausdehnung führen würde. Er vertritt hierzu die Auffassung, dass der Auftraggeber durch den Umfang seiner Eignungsprüfung festlegt, wann ein Verfügbarkeitsnachweis erforderlich ist.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf