Der Mindestlohn und die Gebäudereinigung

Vorgabe kalkulatorischer Untergrenze unzulässig - Eine Handreichung
Titeldaten
  • Huland, Dieter
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2012
    S.7-10
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Aufsatz

Abstract
Der Autor bespricht ein wenig beachtetes Thema im Zusammenhang mit der Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen: Bekannt ist, dass vom Auftragnehmer die Einhaltung des Mindestlohns eingefordert werden kann. Für Reinigungsdienstleistungen hat das BMAS diesen seit Januar 2012 für die Jahre 2012 und 2013 in der Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung festgelegt. Weniger bekannt ist allerdings, dass für den öffentlichen Auftraggeber ein Haftungsrisiko für den Fall besteht, dass der Auftragnehmer dennoch keinen Mindestlohn zahlt und dies bei der Prüfung der Angebote hätte erkannt werden müssen. Die für entsprechende Ermittlungen zuständige Zollverwaltung sieht dafür die Grenze bei einem Aufschlag von 70% auf den jeweiligen Mindestlohn pro Stunde. Der Autor erläutert die Hintergründe und stellt eine Reihe von Maßnahmen vor, wie dieses Haftungsrisiko minimiert werden kann. Im Fokus steht dabei ein Formular der Innung des Gebäudereiniger-Handwerks, das kalkulationsrelevante Angaben im Detail aufschlüsselt und so eine genaue Angebotsprüfung ermöglicht.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn