Dienstleistungskonzessionen im europäischen Wandel

Titeldaten
  • Braun, Christian
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 12/2012
    S.451-556
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Aufsatz

Abstract
Der Autor zeigt zunächst auf, an welchen rechtlichen Anforderungen die Vergabe von Dienstleistungen derzeit gemessen wird. Anschließend erörtert er den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 betreffend die Konzessionsvergabe. Kritik an einer europäischen Kodifikation weist er wegen des Bedarfs nach mehr Rechtssicherheit zurück. Ablehnend bewertet der Autor zudem die Diskussion um Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens bei der Konzessionsvergabe, die insbesondere im sozialen Bereich geführt wird. Für diese Bereiche sieht die Richtlinie nur nicht sanktionierte Vorinformationspflichten und nachträgliche Bekanntmachungen vor. Wegen der Bedeutung und des kulturellen und sensiblen Charakters solcher Dienstleistungen gesteht die Kommission den Mitgliedstaaten hier einen weiten Ermessenspielraum bei der Auswahl geeigneter Dienstleister zu. Derartige Bereichsausnahmen ermöglichen nach Auffassung des Autors jedoch Wettbewerbsverzerrungen und Marktabschottungen. Für eine einheitliche europäische Regelung spreche zudem, dass öffentlichen Auftraggebern der Anreiz genommen würde, zur Vermeidung einer Ausschreibung zum Konzessionsmodell überzugehen. Eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sei bereits deshalb nicht gegeben, weil die Kommunen weiter frei wären, den Beschaffungsbedarf zu bestimmen. Darüber hinaus bestünde auch keine Gefahr der Kommerzialisierung von Sozialleistungen, weil der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit und Aufgabe habe, die Auswahl- und Zuschlagskriterien für die Vergabe des Auftrages selbst festzulegen.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin