Titeldaten
- Kolar, Julia
- RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
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Heft 4/2012
S.189-194
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Aufsatz
Abstract
In dem Beitrag beschäftigt sich die Autorin mit der – in § 70 Abs 2 BVergG vorgesehenen - Möglichkeit des Bieters zum Nachweis seiner Eignung eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei der Eigenerklärung handelt es sich um eine Bestätigung darüber, dass die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beigebracht werden können. Zunächst setzt sich die Autorin mit den herkömmlichen Möglichkeiten der Erbringung des Eignungsnachweises auseinander. Anschließend widmet sich die Autorin der Eigenerklärung. Sie weist zunächst auf die hinter der Einführung der Eigenerklärung steckenden Beweggründe hin (Abbau Verwaltungsaufwand, Kostenersparnis). Sodann geht sie auf die in der Praxis anzutreffende Problematik ein, welche Rechtsfolgen eine fehlerhafte oder gar fehlende Eigenerklärung nach sich zieht. Im Anschluss analysiert die Autorin einen Bescheid (BVA vom 1.6.2011, N/0035-BVA/08/2011-77), der eine Eigenerklärung zum Gegenstand hatte. Aus dem Bescheid erging, dass sofern eine Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung abgibt, in der die geforderten Befugnisse nur in Summe und nicht für jedes Mitglied getrennt angegeben werden, die Bietergemeinschaft sich der Nicht-Erteilung von Auskünften schuldig macht und daher zwingend vom Verfahren auszuschließen ist (vgl § 68 Abs 1 Z 7 BVergG). Der Beitrag der Autorin endet mit einer Schlussbetrachtung, in der sie ihre durchaus kritische Einstellung in Bezug auf die Eigenerklärung und die mit ihr vermeintlich einhergehenden Vorteile zum Ausdruck bringt.
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien