Titeldaten
- Prünster, Gerhard
- ZVP - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
-
Heft 6/2013
S.227-230
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Bei der Direktvergabe ist die Wahl des Vergabeverfahrens eine gesondert anfechtbare Entscheidung.
Nach der Schwellenwerteverordnung 2013 sind Direktvergaben (nur) bis zu einem Schwellenwert von € 100.000,– zulässig.
Wird für die Beschaffung gleichartiger Leistungen in mehreren Losen jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben, ist als geschätzter Auftragswert der geschätzte Gesamtwert aller Lose maßgeblich.
Nach der Schwellenwerteverordnung 2013 sind Direktvergaben (nur) bis zu einem Schwellenwert von € 100.000,– zulässig.
Wird für die Beschaffung gleichartiger Leistungen in mehreren Losen jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben, ist als geschätzter Auftragswert der geschätzte Gesamtwert aller Lose maßgeblich.
Dr. Johannes Schramm
, Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB)
, Wien