Bedeutung und Rechtsfolgen des Nachunternehmeraustauschs bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Titeldaten
  • Heuvels, Klaus
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2013
    S.485-489
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Aufsatz

OLG Frankfurt a.M., U. v. 29.01.2013, 11 U 33/12

Abstract
Der Verfasser bespricht die Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 29.01.2013, 11 U 33/12). Es handelt sich dabei um das Verfahren, zu dem vom EuGH am 13.04.2010 die vielbeachtete "Wall-Entscheidung" ergangen ist. Zunächst wird der Sachverhalt noch einmal ausführlich geschildert, um dann die Argumentation des OLG Frankfurt nachzuzeichnen, weshalb der Austausch des Nachunternehmers in diesem konkreten Fall keine Pflicht zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzession auslöse. Der Autor kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass das OLG die Entscheidung des EuGH nicht zutreffend anwendet und geht auf die einzelnen Argumente des OLG ein. Anschließend problematisiert der Autor Fragen rund um den Rechtsschutz im Hinblick auf den potentiellen Schadensersatz des ausgewechselten Unterauftragnehmers, wobei im konkreten Fall kein Schadensersatzanspruch gegeben gewesen sei, da es an verbindlichen Vereinbarungen zwischen dem Unterauftragnehmer und dem Auftragnehmer gefehlt haben soll. Ob die Ansicht des OLG Frankfurt von den Vergabekammern und -senaten geteilt wird, bleibe abzuwarten. Dann wäre zukünftig das Entstehen einer Ausschreibungspflicht bei der Auswechslung eines Unterauftragnehmers kaum denkbar.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg