In-House Contracts and Inter-Municipal Cooperation

Exceptions from the European Union Procurement Law Should be Applied with Caution
Titeldaten
  • Hausmann, Friedrich Ludwig ; Queisner, Georg
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2013
    S.231-237
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren untersuchen die Ausnahmen vom europäischen Vergaberecht für In-House Verträge und interkommunale-Zusammenarbeit. Dabei geben sie einen guten Überblick, welche Anforderungen die Rechtsprechung des EuGH hierzu entwickelt hat. Dabei wird insbesondere eingegangen auf die ältere Teckal Entscheidung und die aktuelle Econord Entscheidung zur In-House Vergabe. Es wird festgehalten, dass für das sogenannte Kontrollkriterium sowohl der öffentliche Auftraggeber Anteile an der In-House Gesellschaft halten muss und zugleich die Kontrolle über das Unternehmen ausüben muss. Dabei sei künftig zu klären, wie dies bei einer Minderheitsbeteiligung eines öffentlichen Auftraggebers sichergestellt werden könne. Für öffentlich-öffentliche Partnerschaften bzw. die interkommunale Zusammenarbeit werden die Entscheidungen Stadtreinigung Hamburg, Azienda Sanitaria Locale die Lecce und Piepenbrock erläutert. Der EuGH habe klargemacht, dass die In-House Vergabe und die öffentlich-öffentliche Partnerschaft zwei verschiedene Ausnahmen vom Vergaberecht darstellen. So dann werden die Kriterien für die öffentlich-öffentliche Partnerschaft noch einmal näher betrachtet und ein Ausblick auf die Reformbemühungen der EU-Kommission hierzu gegeben.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg