Autonomie trotz mittelbarer staatlicher Finanzierung?

Die Rechtsprechung des EuGH zu dem Kriterium der überwiegenden Finanzierung einer Einrichtung
Titeldaten
  • Hausmann, Friedrich Ludwig ; Queisner, Georg
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2014
    S.1-12
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich anlässlich des EuGH-Urteils zur Ablehnung der Auftraggeber-Eigenschaft von Ärztekammern mit dem Kriterium der überwiegenden Finanzierung einer Einrichtung durch öffentliche Stellen. Bei einer öffentlichen Finanzierung sei das Vergaberecht anzuwenden, damit vermieden werde, dass der „Geldgeber“ das Abhängigkeitsverhältnis des Empfängers ausnutzen könne, um seine (staatlichen) Interessen rechtswidrig durchzusetzen. Die Autoren beschreiben das Kriterium der überwiegenden Finanzierung hinsichtlich der Rundfunkanstalten, der gesetzlichen Krankenkassen und der Ärztekammern und bewerten dieses. Sodann befassen sie sich mit der nunmehr maßgeblichen Frage, welche Auswirkungen der vom EuGH eingeführte Begriff der organisatorischen und haushaltstechnischen Autonomie in anderen Bereichen habe und erläutern dies anhand der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Industrie- und Handelskammern.
Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin