Teil 2
Titeldaten
- Dreher, Meinrad ; Hoffmann, Jens
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 3/2014
S.150-155
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Nach den Erfordernissen einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung und der Durchführung einer personellen Selbstreinigung widmen sich die Autoren im zweiten Teil ihres Aufsatzes der organisatorischen Selbstreinigung als drittem Kernelement einer erfolgreichen Wiedererlangung der kartellvergaberechtlichen Zuverlässigkeit. Sie geben einen Überblick über die notwendigen Instrumentarien einer vergaberechtlichen Compliance, als deren Mittelpunkt Maßnahmen zur strukturellen Unternehmensreorganisation sowie die Einführung eines mitarbeiterbezogenen Integritätsprogramms gesehen werden. Dabei wird zu Recht betont, dass solche Maßnahmen gezielt auf die Verhinderung früheren Fehlverhaltens ausgerichtet werden müssen, um nicht dem Verdikt eines wirkungslosen Aktionismus oder wohlfeiler Lippenbekenntnisse anheim zu fallen. Den in Literatur und Rechtsprechung vereinzelt verlangten Ausgleich von Ansprüchen Dritter als Folge des Fehlverhaltens reklamierter Schäden oder ein entsprechendes Anerkenntnis lehnen die Autoren als weitere Voraussetzung einer erfolgreichen Selbstreinigung ab. Soweit es nicht um unstreitige oder nicht zweifelhafte Schadensersatzforderungen gehe, nehme ein Unternehmen nur seine berechtigten Interessen wahr, wenn es nicht zur Demonstration tätiger Reue Forderungen auf Schadenswiedergutmachung anerkennt oder erfüllt. Ein solches Verhalten könne sich daher nicht negativ auf die Prognoseentscheidung auswirken, ob ein Unternehmen aufgrund einer Selbstreinigung wieder als integer gelten kann.
Dr. Klaus Heuvels
, CMS Hasche Sigle
, Frankfurt am Main