Bieterausschluss gem. § 16 Abs. l Nr. 2 lit. a VOB/A im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO - Plädoyer für eine teleologische Reduktion

Titeldaten
  • Loszynski, David
  • ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2014
    S.1614-1619
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Aufsatz

§ 16 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) VOB/A und § 270 b InsO

Abstract
Der Paradigmenwechsel des Insolvenzrechts vom Recht der Zerschlagung zum Recht der Sanierung insolventer Unternehmen ist im Vergaberecht bislang nicht angemessen nachvollzogen worden. Noch immer entspricht es einer weithin geübten ermessensfehlerhaften Praxis der öffentlichen Auftraggeber, die Eignung von Unternehmen allein unter Hinweis auf ein beantragtes oder anhängiges Insolvenzverfahren zu verneinen. Der Autor legt daher den Finger in eine offene Wunde, wenn er sich dafür ausspricht, die vergaberechtlichen Ermessensnormen über den Ausschluss insolventer Unternehmen im Wege der teleologischen Reduktion nicht auf solche Unternehmen anzuwenden, die sich in einem Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO befinden. Ein solches Verfahren ist nämlich explizit darauf ausgelegt, einer erfolgreichen Sanierung aus eigener Kraft die Wege zu ebnen und unterstellt somit eine grundsätzlich vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch für die Erfüllung öffentlicher Aufträge. Angesichts seines Plädoyers für eine Wertkonsistenz zwischen Vergaberecht und modernem Insolvenzrecht ist es konsequent, dass der Autor sich den Stimmen in der Praxis anschließt, die entsprechende Korrekturen des Vergaberechts durch den Gesetzgeber für geboten halten.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main