Titeldaten
- Probst, Peter Michael ; Winters, Fabian
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 1/2015
S.1-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
VK Bund, Beschluss v. 24.06.2014 – VK 2-39/14
Abstract
Die Autoren setzen sich kritisch mit dem No Spy Vergabeerlass des Bundesministeriums des Innern auseinander. Dieser ist im April 2014 ausschließlich gegenüber dem Beschaffungsamt des BMI als untergeordnete Behörde in Kraft getreten. Die Bieter sollen bei Vergaben mit möglicher Sicherheitsrelevanz erklären, dass sie tatsächlich und rechtlich dazu in der Lage sind, vertrauliche Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste weiterzugeben. Damit wird insbesondere auf Gesetze angespielt, durch die Unternehmen mit Auslandsbezug zu stillschweigender Kooperation mit Nachrichtendiensten verpflichtet sind (z.B. US Patriot Act, US FISA). Der Beitrag schließt sich der Entscheidung der VK Bund, Beschluss v. 24.06.2014 – VK 2-39/14 an. Diese hatte entschieden, dass es sich bei der Anforderung des Mustertextes im Erlass zumindest nicht um eine Eignungsanforderung handele. Die Autoren halten darüber hinaus auch die Einbindung der Erklärung als Ausführungsbestimmung aufgrund drohender Diskriminierung der betroffenen Unternehmen für kritisch. Von der Verwendung der Vertragsbedingung raten die Autoren ebenfalls ab und stellen die Zweckerreichung des Erlasses in Zweifel.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn