Titeldaten
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 2a/2015
S.322-327
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Aufsatz
Abstract
Einleitend geht der Verfasser auf den Beurteilungsspielraum des Auftraggebers bei der Aufstellung von Eignungskriterien ein. Dabei zeigt er auf, dass dieser nur insoweit bestehe, als dass der Aufstellung von Eignungskriterien eine Prognoseentscheidung zugrunde liegt. Die Eignungskriterien und Eignungsnachweise müssen diese Prognoseentscheidung auch ermöglichen. Anschließend arbeitet der Verfasser die Anforderungen an Eignungskriterien durch die Abgrenzung zu Anforderungen an die Auftragsausführung, zum Auftragsgegenstand und zu Zuschlagskriterien heraus. Abschließend spricht er noch die Eignungsleihe und die Neureglungen der Vergaberichtlinien an, die den Grundsatz „kein Mehr an Eignung“ teilweise durchbrechen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin