Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 4/2015
S.27-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber Eignungsanforderungen durch einen Internet-Link verbindlich gegenüber den Bietern bekanntmachen kann. Er geht hierbei auf die rechtlichen Vorgaben und die hierzu ergangenen Entscheidungen ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die direkte Verlinkung aus der Bekanntmachung heraus auf ein Dokument mit Eignungsanforderungen grundsätzlich zulässig und wirksam ist. Sofern sich die Eignungsanforderungen allerdings nicht unmittelbar in dem verlinkten Dokument ergeben, sondern erst aus weiteren im verlinkten Dokument zitierten Unterlagen, genügt das nicht den Anforderungen der Transparenz. Ebenso ist es nicht ausreichend, dass die Eignungsangaben erst in einem per Telefon angeforderten Dokument enthalten sind. Ergänzend verweist der Autor darauf, dass trotz der Möglichkeit einer Verlinkung insbesondere im Anwendungsbereich der VOL/A EG zusätzlich eine Liste der erforderlichen Eignungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden muss. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Folge haben, dass die Eignungsunterlagen nicht wirksam gefordert wurden und eine Nachforderung durch den Auftraggeber unzulässig ist.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf