Einschränkungen des Wettbewerbsgrundsatzes bei der öffentlichen Beschaffung

Titeldaten
  • Wietersheim, Mark von
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft Beilage WiVerw Nr. 3/2015
    S.182-186
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Aufsatz

Abstract
Der Autor setzt sich mit den unterschiedlichen Einschränkungen des Wettbewerbsgrundsatzes bei der öffentlichen Beschaffung auseinander. Er geht dabei auf die wesentlichen drei Instrumente ein: (1) Die Beschaffungsentscheidung, in deren Rahmen der öffentliche Auftraggeber den Gegenstand der Beschaffung festlegt. Unter Verweis auf die Rechtsprechung stellt er den hohen Freiheitsgrad dar, der weitgehend nur durch die Einhaltung auftrags- und sachbezogener Gründe beschränkt ist. (2) Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, von dem in Einzelfällen abgewichen werden kann. (3) Eignungsanforderungen, mit denen der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Teilnehmer und mithin den Wettbewerb einschränken kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Investitionsentscheidung der öffentlichen Hand per se eine Einschränkung des Wettbewerbes beinhaltet. Nach der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes ist der öffentliche Auftraggeber allerdings durch die formalen Anforderungen des Vergaberechtes gebunden und gefordert, möglichst viel Wettbewerb zu ermöglichen.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf