Die Vergabesperre

Titeldaten
  • Klammer, Maximilian; Kirch, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2016
    S.18-21
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 21 Abs. 1 AEntG, § 12 GG

Abstract
Der Aufsatz behandelt die Voraussetzungen und Wirkungen einer Vergabesperre sowie Rechtsschutzmöglichkeiten hiergegen. Voraussetzung für die Verhängung einer Vergabesperre seien das Vorliegen einer schweren Verfehlung, die Prognose, dass deshalb die Zuverlässigkeit des Bieters fraglich sei und eine ordnungsgemäße Ermessensausübung. Die Autoren erläutern die einzelnen Voraussetzungen und geben praktische Hinweise für die Ermessensausübung durch die Vergabestelle, bei der insbesondere Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens zu berücksichtigen seien. Abschließend wird auf die Rechtsschutzmöglichkeiten eingegangen, wobei für Vergabesperren ohne konkreten Verfahrensbezug die Zivilgerichte und im Übrigen die Vergabekammern zuständig seien.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover