Informationssicherheit von kritischen Infrastrukturen im Wettbewerbs- und Vergabertecht

Titeldaten
  • Byok, Jan
  • BB - Betriebs Berater
  • Heft 9/2017
    S.451-454
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Aufsatz

Abstract
Einleitend skizziert der Verfasser die Bedeutung der Digitalisierung für die Wirtschaft. Ausgehend davon stellt er die Bedeutung der Informationssicherheit für die digitale Gesellschaft dar und zeigt die relevanten nationalen und europäischen Regelungen zur Informationssicherheit auf. Anschließend wendet er sich dem Wettbewerbsrecht zu und untersucht ob die Reglungen zur Informationssicherheit nach § 8a BSI-G auch eine Marktverhaltensregel i.S.v. § 3a UWG für die Betreiber kritischer Infrastrukturen darstellen. Dies bejaht er im Ergebnis. Abschließend geht er der Frage nach, wie die Informationssicherheit im Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe berücksichtigt werden kann. Er arbeitet heraus, dass die Informationssicherheit nicht als fachliches Eignungskriterium Verwendung finden, sondern allenfalls als Ausführungsbestimmung für den Auftrag Niederschlag finden kann. Verstöße von Bietern gegen die Anforderungen an die Informationssicherheit könnten jedoch als „schwere Verfehlung" einen zulässigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB ermöglichen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin