Titeldaten
- Gabriel, Marc ; Ziekow, Christina
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 2/2017
S.119-131
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 125 GWB
Abstract
Die Verfasser setzen sich eingehend mit den im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 in § 125 GWB normierten Tatbeständen der Selbstreinigung auseinander und stellen fest, dass bei der Auslegung auf die vor der Reform ausgearbeitete Kasuistik zurückgegriffen werden kann. Im Hinblick auf Ausgleichszahlungen wird hinterfragt, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen kein ausgleichsfähiger Schaden entstanden ist oder in denen der Schaden der Höhe nach streitig ist. Bei der Sachverhaltsaufklärung wird dargestellt, was unter aktiver Zusammenarbeit zu verstehen ist, in welchem Umfang und gegenüber wem diese zu leisten ist. Zur Frage, ob sich die Aufklärungspflicht auch auf die Schadenshöhe beziehe, wird vertreten, dass dies zwar nach der Gesetzesbegründung zu bejahen sei. Die Aufklärungspflicht sei allerdings auf die für das Fehlverhalten relevanten Tatsachen begrenzt und umfasse nicht die Umstände, die zu einer gewissen Höhe geführt hätten. Die Verfasser geben zudem einen Überblick über die personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu Fragen der Zurechnung im Konzern und zu welchem Zeitpunkt eine Selbstreinigung (noch) zu berücksichtigen ist. Abschließend gehen sie auf die vom Auftraggeber zu treffende Entscheidung über eine ausreichende und effektive Selbstreinigung ein. Im Ergebnis sei durch die Reform insbesondere Rechtsklarheit für Unternehmen geschaffen worden und vom Gesetzgeber die ihm unionsrechtlich eingeräumten Spielräume genutzt und die Richtlinie angemessen umgesetzt worden.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln