Titeldaten
- Friton, Pascal ; Stein, Roland
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 2a/2017
S.267-271
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Verfasser setzen sich mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 02.11.2016 und vom 08.03.2017 zur Zulässigkeit der Benotung und Bewertung von Angeboten auf Grundlage von Schulnoten auseinander und stellen fest, dass das OLG Düsseldorf seinen für die Schulnotenrechtsprechung zentralen Rechtssatz zumindest für das vor dem 18.04.2016 geltende Recht nicht aufrechterhalten habe. In seiner Entscheidung vom 02.11.2016 stelle das OLG Düsseldorf nun erstmals klar, dass es eine Bewertung durch Schulnoten nicht grundsätzlich für vergaberechtswidrig halte. Ein reines Schulnotensystem ohne Konkretisierung der Unterkriterien werde aber auch weiterhin abgelehnt. Die nach Ansicht der Verfasser vom Gericht außer Acht gelassene Problematik des Verhältnisses der Schulnotenrechtsprechung zu der Dimarso-Rechtsprechung des EuGH, wird unter Einbeziehungen der unterschiedlichen Meinungen dargestellt. In seiner Entscheidung vom 08.03.2017 gehe das OLG Düsseldorf dahingegen nunmehr von einem Gleichlauf des nationalen und europäischen Transparenzgrundsatzes aus. Die Begründung halten die Verfasser jedoch für unzureichend. Zudem habe das Gericht seine Schulnotenrechtsprechung nur für das vor dem 18.04.2016 geltende Vergaberecht aufgegeben. Ungeklärt bleibe damit auch weiterhin, wie mit den Schulnoten im aktuellen Recht umzugehen sei. Die im neuen Recht geregelten Transparenzpflichten halten die Verfasser lediglich für eine Kodifikation der bisherigen EuGH-Rechtsprechung. Sie kommen so zu dem Fazit, dass auch im neuen Recht die Grundsätze der Dimarso-Entscheidung maßgeblich seien.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin