Das Neutralitätsgebot in Konzessionierungsverfahren

Titeldaten
  • Meyer-Hetling, Astrid; Schneider, Julia
  • EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
  • 2017
    S.387-392
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG

Abstract
Die Autorinnen geben eingangs einen Überblick über häufige Streitpunkte im Zusammenhang mit dem
Neutralitätsgebot bei Konzessionsverfahren nach §§ 46 ff. EnWG. Eine Verletzung des Neutraliitätsgebots
bilde häufig den „Auffangvorwurf", mit dem der konzessionsgebenden Gemeinde fehlende personelle und
organisatorische Trennung, Doppelmandate von Gemeinderäten, Interessenkonflikte und mangelnde
Transparenz im Verfahren entgegengehalten würden. Die Autorinnen stellen die Rechtsprechung zur
personellen und organisatorischen Trennung ein, die erforderlich wird, wenn ein gemeindliches
Unternehmen bzw. ein Eigenbetrieb sich um die Konzession bewirbt, die die Gemeinde vergibt. Für sog.
"Doppelmandate", d.h. die gleichzeitige Mitwirkung eines Ratsmitglieds im Aufsichtsrat eines
gemeindlichen Unternehmens und bei der Gremienentscheidung der konzessiongebenden Gemeinde,
gebe es gerade kein Verbot durch die bisherige Rechtsprechung. Teils sei eine entsprechende
Mitwirkungspflicht vielmehr sogar kommunalrechtlich vorgegeben. Allein die Beteiligung eines
kommunalen Unternehmens am Konzessionsverfahren sei gerade noch keine "Vorfestlegung". Eine
Diskriminierung erfordere schließlich auch eine kausale Rechtsverletzung, d.h. eine nachgewiesene
Diskriminierung durch die Vergabeentscheidung; Zweifel allein seien nach der Mehrheit der
Rechtsprechung gerade nicht ausreichend. Das novellierte Kartellvergaberecht, insbesondere § 6 VgV und
§ 5 KonzVgV, sei auf Konzessionen nach §§ 46 ff. EnWG nicht - auch nicht analog - anwendbar.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover