Titeldaten
- Koslowski, Thomas
- SRa - Sozialrecht aktuell
-
Heft 6/2017
S.230-231
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag berichtet über die Herausforderungen von Vergabeverfahren für soziale Leistungen aus der
Bieterperspektive. Einleitend skizziert der Verfasser die sich verändernden Rahmenbedingungen bei der
Ausschreibung von Maßnahmen nach dem SGB II und dem SGB III durch die Vergabe an „Träger“.
Anschließend zeigt er die Problemstellungen in konkreten Beschaffungsvorgängen auf. Hier sei zunächst
erschwerend, dass die Ausschreibungen ohne Vorankündigung veröffentlicht werden und dann den
Bietern nur wenige Wochen für die Angebotserstellung zu Verfügung stehen. Die in diesem
Leistungsbereich häufig erforderliche intensive Abstimmung mit vielen beteiligten Akteuren bei der
Bildung von Bietergemeinschaften sowie der Erstellung der geforderten umfangreichen Konzepte sei in
diesem knappen Zeitfenster kaum zu schaffen. Die Ausschreibungen der oben genannten Sozialleistungen
haben zudem zu einem Preisverfall geführt, der zu einer hohen Personalfluktuation bei den Anbietern mit
einem einhergehenden Qualitätsverlust führe. Die Vergabeunterlagen seien inzwischen bundesweit
einheitlich gestaltet sodass für die Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten kein Raum bleibe. Die
Anwendung des formalisierten Vergaberechts führe zudem in der Praxis zum Abriss des regionalen Dialogs
und des Erfahrungsaustausches zwischen Marktteilnehmern und Kostenträgern, da immer die Befürchtung
im Raum stehe, durch den Dialog Wettbewerbsvorteile zu vermitteln. In seinem abschließenden Fazit
hinterfragt er die Ausschreibungsbedürftigkeit von Sozialleistungen und regt einen gesellschaftlichen und
politischen Dialog über die Notwendigkeit von Vergabeverfahren im Bereich der sozialen Leistungen an.
Bieterperspektive. Einleitend skizziert der Verfasser die sich verändernden Rahmenbedingungen bei der
Ausschreibung von Maßnahmen nach dem SGB II und dem SGB III durch die Vergabe an „Träger“.
Anschließend zeigt er die Problemstellungen in konkreten Beschaffungsvorgängen auf. Hier sei zunächst
erschwerend, dass die Ausschreibungen ohne Vorankündigung veröffentlicht werden und dann den
Bietern nur wenige Wochen für die Angebotserstellung zu Verfügung stehen. Die in diesem
Leistungsbereich häufig erforderliche intensive Abstimmung mit vielen beteiligten Akteuren bei der
Bildung von Bietergemeinschaften sowie der Erstellung der geforderten umfangreichen Konzepte sei in
diesem knappen Zeitfenster kaum zu schaffen. Die Ausschreibungen der oben genannten Sozialleistungen
haben zudem zu einem Preisverfall geführt, der zu einer hohen Personalfluktuation bei den Anbietern mit
einem einhergehenden Qualitätsverlust führe. Die Vergabeunterlagen seien inzwischen bundesweit
einheitlich gestaltet sodass für die Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten kein Raum bleibe. Die
Anwendung des formalisierten Vergaberechts führe zudem in der Praxis zum Abriss des regionalen Dialogs
und des Erfahrungsaustausches zwischen Marktteilnehmern und Kostenträgern, da immer die Befürchtung
im Raum stehe, durch den Dialog Wettbewerbsvorteile zu vermitteln. In seinem abschließenden Fazit
hinterfragt er die Ausschreibungsbedürftigkeit von Sozialleistungen und regt einen gesellschaftlichen und
politischen Dialog über die Notwendigkeit von Vergabeverfahren im Bereich der sozialen Leistungen an.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin