Was sind eigentlich Alibi-Kriterien?

Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.11-14
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Aufsatz

Abstract
Der Autor stellt Überlegungen zum Zustandekommen von sog. Alibi-Kriterien an. Darunter versteht der Autor gewichtete Leistungskriterien, die faktisch keine Auswirkung auf die Zuschlagsentscheidung haben. Es wird anschaulich dargestellt, dass die Verwendung grober Punkteskalen (z.B. 0, 1, 2, 3) Leistungskriterien zu bloßen Alibi-Kriterien degradieren könne, da eine punktemäßige Differenzierung der Angebote trotz bestehender Leistungsunterschiede dann nicht mehr gewährleistet sei. Dieser Effekt könne auch bei Verwendung differenzierterer Wertungsskalen (z.B. 0, 1, 2, .... 15) entstehen, wenn das Kriterium so gewählt wird, dass es alle Angebote in gleichem Maße erfülle. Umgekehrt führe eine geringe Gewichtung eines Kriteriums nicht per se zu einem Alibi-Kriterium. Als Fazit wird die Verwendung einer ausdifferenzierten Wertungsskala empfohlen. Gleichzeitig sollten die Leistungskriterien so gewählt werden, dass nicht alle Angebote sie in gleichem Maße erfüllen. Auf ein angemessenes Verhältnis der Gewichtung von Preis- und Leistungswertung sei zu achten.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover