Umgehungsverbote und Grenzen des Konzessionsrechts

Titeldaten
  • Braun, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2018
    S.652-656
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Aufsatz

§ 14 KonzVgV

Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den rechtlichen Grundlagen von Umgehungsverboten und Grenzen des Konzessionsrechts. Einleitend wird dargelegt, dass vorbehaltlich von Bereichsausnahmen oder sonstigen Ausnahmen, Konzessionssachverhalte vom Umgehungsverbot des § 14 KonzVgV umfasst werden. § 14 KonzVgV konkretisiere das Diskriminierungsverbot des § 97 Abs. 2 GWB und setze dem Grundsatz der freien Verfahrensgestaltung gem. § 151 Satz 3 GWB und § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV Grenzen. Verboten sei demnach die unzulässige Bevorzugung oder Benachteiligung durch den Konzessionsgeber. Voraussetzung für die Annahme einer Umgehung auf der Grundlage von § 14 KonzVgV sei darüber hinaus eine Umgehungsabsicht des Konzessionsgebers. Für Konzessionsvergaben unterhalb der Schwellenwerte ohne Binnenmarktrelevanz existierten weder im deutschen Recht noch im europäischen Primärrecht förmliche Verfahrensvorgaben. Gleichwohl ergäben sich in diesem Fall Vorgaben zur Verfahrensgestaltung aus dem verfassungsrechtlichen Teilhabeanspruch gemäß Art. 12 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Verfügten Konzessionsvergaben unterhalb der Schwellenwerte über Binnenmarktrelevanz, so hätten die Konzessionsgeber die Vorgaben des europäischen Primärrechts zu beachten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Beachtung von § 14 KonzVgV vollumfänglich gerichtlich überprüfbar ist.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)