Das Los als letzte Lösung

OLG Hamburg: Bei identischer Wertung darf der Zufall entscheiden
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2020
    S.26-27
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Aufsatz

Abstract
In dem seitens des Senats zu entscheidenden und zugrundeliegenden Fall loste der Auftraggeber nach Punktegleichheit unter Verwendung von Zetteln aus. Der Auftraggeber hatte auf die Möglichkeit zur Auslosung auch in den Vergabeunterlagen hingewiesen. Das durchgeführte Losverfahren, das durch drei Mitarbeiter des Auftraggebers unabhängig voneinander durchgeführt und dokumentiert wurde, wurde vom Senat ausdrücklich als zulässig erkannt. Die Annahme des Antragstellers, europäisches Recht würde einen Loseentscheid verbieten, sei falsch, so der Senat. Dass die Entscheidungsmöglichkeit per Los zulässig sei, liege in der Natur der Sache. Der Autor fasst in seinem Beitrag die Kernpunkte dieser Entscheidung zusammen. Darüber hinaus befasst er sich unter Hinzuziehung der aktuellen Rechtsprechung u.a. näher mit den allgemeinen rechtlichen Anforderungen, die an den konkreten Auslosungsvorgang zu stellen sind und weist auch auf die Möglichkeit der Gremiums-Abstimmung als Alternative zur Auslosung hin. Dieser Beitrag bietet Auftraggebern Praxishinweise zum Umgang mit Auslosungen in Vergabeverfahren.
Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin