Titeldaten
- Müller, Hans-Peter
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 5/2022
S.265-267
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
OLG München, Beschl. v. 09.03.2020 - Verg 27/19, VK Nordbayern, Beschl.v . 15.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-45-4
Abstract
Der Beitrag kommentiert die Entscheidung des OLG München v. 09.03.2020 - Verg 27/19. Darin war das OLG München zu dem Entschluss gekommen, dass bei gemeinsamer Ausschreibung durch drei Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das Sektorenvergaberecht ganz ausnahmsweise auch auf einen ÜNB Anwendung finden kann, obwohl dieser kein Sektorenauftraggeber iSd. § 100 GWB ist. Im zugrunde liegenden Fall schlossen sich Vertragsschlüsse mit den unterschiedlichen ÜNB wechselseitig aus, was ohne die Ausdehnung der SektVO auf einen Nicht-Sektorenauftraggeber zu einer Verkürzung des Bieterschutzes geführt hätte. Daneben hat das OLG materielle Anforderungen an die Klarheit von Vergabeunterlagen und Ausschlussmöglichkeiten bei Änderungen thematisiert. Der Autor kritisiert die Argumentation des OLG als zu kurz und empfiehlt, eine nach Auftraggebern getrennte Bezuschlagung sich gegenseitig ausschließender Angebote zu vermeiden. Daneben müssten Vergabeunterlagen nach ständiger Rechtsprechung dem Grundsatz der Klarheit und Bestimmtheit entsprechen
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover