Aktuelle Entscheidungen zur ausschreibungsfreien öffentlichöffentlichen Zusammenarbeit

Titeldaten
  • Wenzel, Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2022
    S.354-352
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Aufsatz

Abstract
Einleitend zeigt der Verfasser die aktuellen Entscheidungen zur horizontalen öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB des EuGH (EuGH, Urteil vom 28.05.2020 – C-796/18; EuGH, Urteil vom 04.06.2020 - C-429/19) und der nationalen Gerichte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2021 – VII-Verg 25/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2021 – Verg 1/19 und KG Berlin, Beschluss vom 08.06.2020 – Verg 1002/20) auf und arbeitet die Voraussetzungen für eine vergaberechtsfreie Kooperation heraus. Hierbei geht er insbesondere auf die Zusammenarbeit und Zielidentität der Kooperationspartner ein. Diese müsse konkret fassbar sein, eine zu hohe Abstraktionsebene genüge für ein gemeinsames Ziel nicht. Auch müsse das gemeinsame Ziel vor Vertragsschluss der Kooperationspartner bestehen und sich nicht aus diesem erst ergeben. Da sich Bedarf und die Zielsetzung jedoch im Laufe der Zeit ändern können, ist auch eine nachträgliche Beteiligung von Kooperationspartnern möglich. Abschließend geht der Verfasser auf Voraussetzungen und Zielsetzung des Besserstellungsverbotes ein. Hierzu stellt er verschiedene Konstellationen dar, in die er das Besserstellungsverbot einordnet. In seinem abschließenden Fazit weist er darauf hin, dass die neuere Rechtsprechung viele Punkte geklärt habe, jedoch dabei neue Detailfragen wiederum aufgeworfen habe. Insbesondere die zukünftige Konturierung des Besserstellungsverbots durch die Rechtsprechung bleibe spannend.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin