Pflicht oder Kür für den Auftraggeber?
Titeldaten
- Noch, Rainer
-
2023
S.31-36
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Aufsatz
Abstract
Einleitend stellt der Verfasser die Vorgaben des § 67 VgV zur energieeffizienten Beschaffung dar. Anhand von Praxisbeispielen zeigt er auf, wie diese Vorgaben in Konflikt zum Wettbewerbsprinzip und zum Mittelstandsschutz geraten können. Daher sei, sofern die Energieeffizienz als Kriterium verwendet werden soll, auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten (§ 97 Abs. 1, Satz 2 GWB). Dies führe dazu, dass Energieeffizienz im Regelfall nicht als K.o.-Kriterium zu verwenden sei, sondern als gewichtetes Zuschlagskriterium. Eine Quotierung von maximal 25 % dürfte im Hinblick auf die sonst eintretende Überforderung mittelständischer Bieter noch angemessen sein. Im Baubereich seien Effizienzanforderung beschränkt auf Waren, Geräte und Ausrüstungen, die wesentliche Bestandteile der Bauleistung sind. Bei der Errichtung von Gebäuden verlange die VOB/A lediglich die Energieeffizienz der TGA. Er kommt zu dem Ergebnis, das es in den meisten Fällen wettbewerblich nicht zielführend sei, die jeweils technisch höchstmögliche Energieeffizienz zu fordern. Dies würde das Angebotsfeld zu weit einengen und kollidiert mit der grundsätzlichen Mittelstandsfreundlichkeit des Vergabeverfahrens.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin