Abrufmechanismen unter Rahmenvereinbarungen

Rechtliche Möglichkeiten bei einer Mehr-Provider-Strategie
Titeldaten
  • Bernhardt, Jens
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2024
    S.244-252
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag zeigt den Umgang mit Rahmenvereinbarungen auf und fokussiert dabei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern. Der Autor beginnt mit einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen von Rahmenvereinbarungen und nimmt eine Einordnung der Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen vor. Dabei werden vor allem die unterschiedlichen Abrufmöglichkeiten fokussiert. Die Ausführungen differenzieren zwischen unvollständigen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen, vollständigen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen und objektiven Kriterien bzw. Bedingungen für Abrufe. Die unterschiedlichen Abrufmöglichkeiten werden sodann genauer vorgestellt. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Auswahl über Mini-Wettbewerbe. Mini-Wettbewerbe seien vor allem dann zu empfehlen, wenn Auftraggeber die Notwendigkeit sehen, für die gleichen Leistungen auf einen Pool an Lieferanten zurückzugreifen. Diese Notwendigkeit könne gegeben sein, wenn damit zu rechnen sei, dass solche Leistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung preislichen Veränderungen oder Innovationen unterliegen. Als zweite Variante wird die Auswahl über objektive Bedingungen näher vorgestellt. Diese sei bei vollständigen Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen ohne Partneranfrage zulässig. Das Vorliegen einer objektiven Bedingung sei erfüllt, wenn diese in den Vergabeunterlagen enthalten sei, direkt auf die Rahmenvereinbarungen und/oder deren Partner angewendet werden könne und so eine Auswahlentscheidung ermögliche. Schließlich werden Mischformen der beiden vorgenannten Varianten skizziert. Der Beitrag fokussiert sodann die gleichzeitige Beauftragung mehrerer Provider mit der gleichen Leistung und endet mit einem Fazit.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf