Anforderungen und Grenzen am Beispiel der aktuellen Deutschlandnetz-Ausschreibung
Titeldaten
- Boesche, Katharina; Wende, Susanne
- EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
-
Heft Sonderheft 1/2024
S.40-48
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Schnellladegesetz – SchnellLG
EuGH ECLI:EU:C:1996:285 Rn. 60 = EuZW 1996, 564 – SFEI u.a./La Poste (C-39/94), EuGH ECLI:EU:C:1999:210 Rn. 41 = BeckRS 2004, 76583 – Spanien/Kommission (C-342/96), EuG ECLI:EU:T:2002:248 Rn. 35 = BeckRS 2002, 70462 – Linde/Kommission (T-98/00)
Abstract
Die Autorinnen untersuchen wettbewerbs- und beihilferechtliche Anforderungen an Ausschreibungen im Zusammenhang mit Elektromobilität. Am Beispiel der sogenannten Deutschlandnetz-Ausschreibung, bei der Schnellladepunkte geschaffen werden sollen wird dies untersucht. Zunächst wird der Hintergrund und die Bedeutung der Deutschlandnetz-Ausschreibung beleuchtet. Die Förderung des Aufbaus einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wirft aus Sicht der Autorinnen verschiedene EU-beihilfenrechtliche Fragen auf. Diese untersucht der Beitrag eingehend.
Die Autorinnen gehen ausführlich auf die genaue Ausgestaltung der Deutschlandnetz-Ausschreibungen ein und stellen die gesetzliche Grundlage dar. Anschließend wird der europarechtliche Rahmen beleuchtet. Schließlich untersucht der Beitrag die relevanten Auslegungsfragen im Hinblick auf den Beihilfebegriff und eine mögliche Rechtfertigung von einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der Schnellladeinfrastruktur. Dabei wird ausführlich auf die Altmark Trans Rechtsprechung des EuGH sowie die neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“) eingegangen.
Die Autorinnen kommen zu dem Schluss, dass die Deutschlandnetz-Ausschreibung in ihrer jetzigen Form nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
Die Autorinnen gehen ausführlich auf die genaue Ausgestaltung der Deutschlandnetz-Ausschreibungen ein und stellen die gesetzliche Grundlage dar. Anschließend wird der europarechtliche Rahmen beleuchtet. Schließlich untersucht der Beitrag die relevanten Auslegungsfragen im Hinblick auf den Beihilfebegriff und eine mögliche Rechtfertigung von einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus der Schnellladeinfrastruktur. Dabei wird ausführlich auf die Altmark Trans Rechtsprechung des EuGH sowie die neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“) eingegangen.
Die Autorinnen kommen zu dem Schluss, dass die Deutschlandnetz-Ausschreibung in ihrer jetzigen Form nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover