Inhouse-Vergabe bei Fördermittelempfängern

Titeldaten
  • Golz, Marisa-Therese; Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 5/2024
    S.78-81
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschäftigen sich mit der Inhouse-Vergabe bei Fördermittelempfängern.

Zunächst werden die Bindungen privater Unternehmen an das öffentliche Vergaberecht beleuchtet, dabei festgestellt, dass grundsätzlich nur öffentliche Auftraggeber an das Vergaberecht gebunden sind und dass im Einzelfall auch privatwirtschaftliche Unternehmen zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet sein können.

Sodann wird auf den Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" nach § 99 Nr. 4 GWB und die Bindung an das Vergaberecht über den Zuwendungsbescheid eingegangen.

In der Folge werden Ausnahmen vom Grundsatz der Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts besprochen. Dabei kommen die Autoren auf die Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB und die Vergabe an verbundene Unternehmen zu sprechen.

Anschließend wir die nach Absicht der Autoren nicht abwegige Übertragbarkeit auf Fördermittelempfänger diskutiert und festgestellt, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit bestehe, dass es keinen generellen Ausschluss der Ausnahmen für private Unternehmen gebe und dass sich die Grundsätze übertragen ließen.

Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Inhouse-Vergabe für Fördermittelempfänger erläutert.

Abschließend folgt der Praxishinweis. Da nach Ansicht der Autoren keine eindeutige Aussage zur Zulässigkeit möglich sei, sollte eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber herbeigeführt werden.

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)