Titeldaten
- Delcuvé, Frederic; Donat, Christoph von
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 3/2024
S.266-292
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Aufsatz
Abstract
Welche Auswirkungen hat die Dittstaatensubventionsverordnung VO (EU) 2022/2560 auf Vergabeverfahren? Dieser Frage stellen sich die Autoren in einem sehr ausführlichen Beitrag. Einführend wird zunächst dargestellt, wann eine drittstaatliche Subvention vorliegt. Sodann wird die zweischrittige Vorgehensweise der Kommission bei der Ermittlung einer Verzerrung des Binnenmarktes dargestellt. Detailreich widmen sich die Verfasser im Anschluss den Melde- und Erklärungspflichten im Vergabeverfahren aus Art. 29 VO (EU) 2022/2560. Sodann zeigt der Beitrag umfangreich die Pflichten des Auftraggebers auf. Da die Kompetenz und Pflicht zur Prüfung der drittstaatlichen finanziellen Zuwendung nach Art. 30 VO (EU) 2022/2560 der Kommission und nicht dem Auftraggeber zufalle, wird diese Voraussetzung anschließend gesondert beleuchtet. Dabei wird die Prüfungskompetenz in eine Vorprüfung und eine eingehende Prüfung unterteilt. Während der Prüfung der Kommission gelte ein Zuschlagsverbot, dass in Art. 32 VO (EU) 2022/2560 normiert ist. Mit den umständlichen Voraussetzungen dieses Zuschlagsverbots sich im Anschluss eingehen befasst. Abschließend wird diskutiert, ob die VO (EU) 2022/2560 eine „Bestimmung über das Vergabeverfahren“ im Sinne des § 97 Abs. 6 GWB ist und Wirtschaftsteilnehmern daher trotz fehlender Bestimmung in der VO Rechtsschutz zukommt. In ihrem Fazit kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass zentrales Element der Verordnung die Melde- und Erklärungspflichten der Wirtschaftsteilnehmer sind, mit denen jedoch auch ein erheblicher Aufwand einhergeht.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main