Schranken für Konzessionsvergaben durch Dienstleistungsrichtlinie und Grundfreiheiten

Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2024
    S.395-397
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Autor bespricht anhand des Urteils des EuGHs in der Rechtssache CNAE, in welchem Rahmen Konzessionsvergabeverfahren unionsrechtlich zulässig sind, die dem Gewinner ein ausschließliches wirtschaftliches Recht zuschlagen. Eingangs referenziert der Aufsatz, dass der EuGH im vorgelegten Fall die ausschließliche landesweite Vergabe einer Konzession zur Durchführung von Nachschulungskursen im Straßenverkehr kritisch sah und weniger einschneidende Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherheit annahm. Der Autor schließt darauf, dass Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nur bei Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. Art. 15 Abs. 3 RL 2006/123/EG mit Unionsrecht vereinbar seien, woran es konkret gefehlt habe. Weiter vergleicht der Autor Genehmigungssysteme mit Konzessionsvergaben und beschreibt, warum Erstere weniger einschneidend für die Wirtschaftsteilnehmer sein könnten, gleichwohl auch mit ihnen ausschließliche Rechte vergeben werden würden, beispielshaft gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG. Mit dem Urteil des EuGHs sei auch bei solchen Genehmigungen zu prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen zu Ausschließlichkeitsgenehmigungen zur Verfügung stünden. Abschließend beschreibt der Autor die Verwendung des Begriffs der Binnenmarktrelevanz und konstatiert, dieser sei nach dem besprochenen Urteil nun „endgültig obsolet“. Grund für diese Annahme ist, so der Autor, die Begründung des EuGHs, dass die RL 2006/123/EG auch dann Anwendung findet, wenn es sich um einen rein national-internen Sachverhalt handelt, ohne Auswirkung über die Grenzen eines Mitgliedsstaats hinaus.
Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover