Kein öffentlicher Auftrag für Verfassungsfeinde?

Titeldaten
  • Birk, Tobias ; Monsee, Hannes
  • ThürVBl - Thüringer Verwaltungasblätter
  • Heft 8/2024
    S.177-182
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasser setzen sich vor dem Hintergrund der immer stärker in den Fokus rückenden Rechtsextremismusszene damit auseinander, wie mit verfassungsfeindlichen Bietern im Vergabeverfahren umzugehen ist. Hierzu wird zunächst der Begriff der Verfassungsfeinde spezifiziert und ausdifferenziert, wobei kritisiert wird, dass der Umgang mit verfassungsfeindlichem Rechtsextremismus im Bereich des Vergaberechts bislang keine Rolle spielt, da allein die Deckung des Beschaffungsbedarfs im Vordergrund steht. Anhand von Beispielen, u.a. der Vergabe der Bewachung einer Erstaufnahmeeinrichtung an einen bekannten Neonazi, werden die Gefahren der Nichtberücksichtigung von Verfassungsfeindlichkeit von Auftragnehmern im Vergabeprozess verdeutlicht. So kam es in der Erstaufnahmeeinrichtung zu Übergriffen seitens Mitarbeitern des Beauftragten auf die Flüchtlinge. Extremistische Personen können demzufolge über das Beschaffungswesen Zugang zu sensibler Infrastruktur und vulnerablen Gruppen erhalten. Dies stelle eine ernsthafte Bedrohung für die demokratische Grundordnung dar. Vorgeschlagen wird, mangels Möglichkeit der Berücksichtigung entsprechender Kriterien im Rahmen der Eignungsprüfung oder Angebotswertung, diese Situation über Ausführungsbedingungen zu adressieren, indem Personen mit rechtsextremistischer, verfassungsfeindlicher Einstellung als potentielle Leistungserbringer ausgeschlossen werden. Die Verfasser räumen indes ein, dass die tatsächliche Ermittlung, ob ein Bieter verfassungsfeindlich ist, praktisch äußert schwierig ist. Eine etwaige Ausführungsbedingung wird sodann an den vergaberechtlichen Rechtmäßigkeitsanforderungen gemessen. Abschließend wird die Parteimitgliedschaft als möglicher Anknüpfungspunkt für eine Verfassungsfeindlichkeit diskutiert.
Katharina Weiner,