Titeldaten
- Rees, Rebecca ; Butler, Luke
- PPLR - Public Procurement Law Review
-
Heft 6/2024
S.345-401
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Artikel untersucht den Procurement Act 2023, der das britische Vergaberecht durch die Einführung zweier vereinfachter Verfahren – das offene und das wettbewerblich flexible Verfahren – reformiert. Ziel ist es, bisherige als starr empfundene Regelungen zu ersetzen und den Auftraggebern mehr Freiheit bei der Verfahrenswahl und -gestaltung zu geben, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten für Dialoge und Verhandlungen. Die Autorin und der Autor
analysieren, ob die Reform die erhoffte Effizienzsteigerung und Flexibilität tatsächlich erreicht, und hinterfragen kritisch die der Reform zugrunde liegenden politischen Erwägungen. Der erweiterte Spielraum birgt laut der Verfasserin und dem Verfasser jedoch rechtliche und praktische Unsicherheiten, da die bereitgestellten Leitlinien zur Umsetzung der Reform als vage und teilweise unzureichend angesehen werden. Auch wenn die Reform für mehr Flexibilität sorgen soll, bleibe fraglich, ob die gewünschten Verbesserungen in der Praxis tatsächlich realisiert würden. Die Autorin und der Autor bewerten die Reform insgesamt nur als begrenzte Verbesserung gegenüber dem früheren System und heben hervor, dass eine abschließende Bewertung erst nach praktischer Erprobung möglich sein wird.
analysieren, ob die Reform die erhoffte Effizienzsteigerung und Flexibilität tatsächlich erreicht, und hinterfragen kritisch die der Reform zugrunde liegenden politischen Erwägungen. Der erweiterte Spielraum birgt laut der Verfasserin und dem Verfasser jedoch rechtliche und praktische Unsicherheiten, da die bereitgestellten Leitlinien zur Umsetzung der Reform als vage und teilweise unzureichend angesehen werden. Auch wenn die Reform für mehr Flexibilität sorgen soll, bleibe fraglich, ob die gewünschten Verbesserungen in der Praxis tatsächlich realisiert würden. Die Autorin und der Autor bewerten die Reform insgesamt nur als begrenzte Verbesserung gegenüber dem früheren System und heben hervor, dass eine abschließende Bewertung erst nach praktischer Erprobung möglich sein wird.
Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin