Titeldaten
- Glawe, Robert
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 5a/2024
S.631-638
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Publikation beleuchtet die Einbindung des Parlaments in größere Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr. Der Fokus liegt auf der sogenannten 25-Mio-Vorlage. Seit den 1980er Jahren werden dem Haushaltsausschuss (HHA) und dem Verteidigungsausschuss (VtgA) bei Beschaffungsprojekten über 25 Millionen Euro von dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) konsultiert. Diese Praxis wurde 2022 gesetzlich in § 54 Abs. 3 BHO verankert und soll Transparenz bezüglich kritischer Rüstungsprojekte gegenüber Parlament und der Öffentlichkeit schaffen.
Der Verfasser stuft jedoch die politisch akzeptierte 25-Mio-Vorlage als verfassungsrechtlich fragwürdig ein. Kritisiert wird insbesondere die konstitutive Mitwirkung des HHA, die über eine bloße Kontrollfunktion hinausgeht und so das Prinzip der Gewaltentrennung unterminieren könnte. Einzelnen Parlamentariern in dem HHA könnten so durch die Gestaltung der Tagesordnungspunkte Einfluss auf den Erfolg der 25-Mio-Vorlage nehmen. Auch der Ressortchef im BMVg kann die Legislative durch die 25-Mio-Vorlage in die politischen Mithaftung nehmen und läuft so der ausschließlichen Verantwortungszuweisung der Regierung zuwider.
Laut Verfasser ist die Wertgrenze von 25. Mio. Euro mittlerweile zu niedrig angesetzt, weil auf Grund des technischen Fortschrittes, die Waffensysteme komplexer und dementsprechend teurer geworden sind. Das würde auch dazu führen, dass der Ressourcenaufwand in den beteiligten Behörden unverhältnismäßig hoch ist.
Zur Verbesserung der parlamentarischen Beteiligung bei großen Rüstungsbeschaffungen schlägt der Verfasser eine Anhebung der Wertgrenze und vor allem eine Neubewertung des gesamten Verfahrens vor.
Der Verfasser stuft jedoch die politisch akzeptierte 25-Mio-Vorlage als verfassungsrechtlich fragwürdig ein. Kritisiert wird insbesondere die konstitutive Mitwirkung des HHA, die über eine bloße Kontrollfunktion hinausgeht und so das Prinzip der Gewaltentrennung unterminieren könnte. Einzelnen Parlamentariern in dem HHA könnten so durch die Gestaltung der Tagesordnungspunkte Einfluss auf den Erfolg der 25-Mio-Vorlage nehmen. Auch der Ressortchef im BMVg kann die Legislative durch die 25-Mio-Vorlage in die politischen Mithaftung nehmen und läuft so der ausschließlichen Verantwortungszuweisung der Regierung zuwider.
Laut Verfasser ist die Wertgrenze von 25. Mio. Euro mittlerweile zu niedrig angesetzt, weil auf Grund des technischen Fortschrittes, die Waffensysteme komplexer und dementsprechend teurer geworden sind. Das würde auch dazu führen, dass der Ressourcenaufwand in den beteiligten Behörden unverhältnismäßig hoch ist.
Zur Verbesserung der parlamentarischen Beteiligung bei großen Rüstungsbeschaffungen schlägt der Verfasser eine Anhebung der Wertgrenze und vor allem eine Neubewertung des gesamten Verfahrens vor.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main